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Schritte zur Therapie

Schritte zur Therapie: Infos

Ich habe meine Praxisräumlichkeiten im Healthacross Gesundheitszentrum MED GMÜND. Seit 01.01.2023 bin Ich Vertragslogopädin aller Kassen und rechne direkt mit der Krankenkasse ab.

Damit Sie eine Therapie beginnen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt (Neurologe, Kinderarzt, Allgemeinmediziner, Zahnarzt). Die auf der Verordnung angegebenen Therapiezeiten enthalten alle unmittelbaren Tätigkeiten mit und für den Patienten! 

Folgende Punkte verschaffen Ihnen einen Überblick über die einzelnen Schritte:


  1. Besorgung einer Verordnung über 10 x logopädische Therapie

  2. Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch

  3. Erstgespräch: Bitte bringen Sie die Verordnung sowie alle weiteren medizinischen Unterlagen mit

  4. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie einen Behandlungsplan (gilt nur für KFA und SVS)

  5. Einreichung des Behandlungsplan gemeinsam mit der Verordnung zur chefärztlichen Bewilligung bei ihrer Krankenkasse (gilt nur für KFA und SVS)

  6. Zweiter Termin: Mitbringen der chefärztlich bewilligten Verordnung (gilt nur für KFA und SVS)

  7. Bezahlung: Alle Therapien rechne ich direkt mit den Kassen ab. Es entstehen Ihnen keine Kosten.

  8. HINWEIS: Rechtzeitige Absagen sind für das wirtschaftliche Führen einer Praxis unerlässlich. Therapien die NICHT 24h vorher abgesagt werden, werden ausnahmslos privat verrechnet.

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