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FAQ

Die Antworten auf all Ihre Fragen zur logopädischen Therapie

Kann ich einen Termin für den selben Tag vereinbaren?

Ich arbeite mit fixen Terminen und Terminzeiten, so dass für meine Patienten kaum Wartezeiten entstehen. Ein Termin am selben Tag ist nur dann möglich, wenn eine kurzfristige Absage eingegangen ist. Ich bitte um telefonische Kontaktaufnahme, um Ihnen eine tagesaktuelle Auskunft geben zu können.

Welcher Arzt stellt eine Überweisung aus?

Folgende Ärzte dürfen eine logopädische Verordnung ausstellen:

  • HNO-Arzt

  • Neurologe

  • Kinderarzt

  • Arzt für Zahn-, Mund- Kieferheilkunde

  • Allgemeinmediziner ( NEU!)

Wird meine Versicherung für meine Therapie aufkommen?

Ich bin Wahllogopädin. Jede Therapieeinheit ist bei mir bar zu bezahlen. Nach Abschluss der Verordnung erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die alle bereits gezahlten Therapien enthält. Diese Honorarnote reichen Sie mit der Verordnung bei ihrer Kasse ein. Die Kasse refundiert Ihnen anteilig die Kosten. Die genaue Runfudndierungshöhe ist bei jeder Kasse unterschieldich und ist von Ihnen im Vorfeld bei ihrer Kasse zu erfragen. Im Allgemeinen liegt die Refundierungshöhe zwischen 40-70% der Kosten. Haben Sie eine Zusatzversicherung so kann die Rückerstattung bis zu 100% betragen.

Wie oft muss ich zur Logopädie?

Die Intensität einer logopädischen Behandlung ist abhängig vom Störungsbild. Durchschnittlich sind 1 - 2 Therapieeinheiten pro Woche für die Erzielung eines Therapieerfolges empfehlenswert.

In den meisten Fällen ist mit 10-30 Therapieinheiten zu rechnen

Muss ich als Angehörige /Angehöriger bei der Therapie dabei sein?

Bei Kindern aber auch bei neurologischen Erkrankungen tragen die Angehörigen viel zum Therapieerfolg bei. Im Rahmen der persönlichen Beratung wird festgelegt, ob eine Anwesenheit bei jeder Therapie erforderlich ist.

Noch weitere Fragen...

Sollten Sie noch weiter Fragen haben, möchte ich Sie einladen mich persönlich per Mail oder telefonisch zu kontaktieren!

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